Sie finden auf meiner Homepage informationen zur Waffensachkunde


Zu meiner Person und Qualifikation:

Ich bin selbst seit 1984 Berufswaffenträger

 und leite Lehrgänge und Prüfungen für Berufswaffenträger und Sportschützen.

Zusätzlich leite ich Schnupperkurse an wobei auch mit Kurz und Langwaffen geschossen wird.

Die Personenzahl der Schnupperkurse ist auf 6 Personen begrenzt

                 

Infos zur Waffensachkunde

Ausbildung und Prüfung zur Waffensachkunde nach §7 WaffG


     Das deutsche Waffenrecht schreibt für den Umgang mit Waffen und Munition den Nachweis der Sachkunde voraus. Der Nachweis nach den gesetzlichen Bestimmungen kann durch das Ablegen einer Waffensachkundeprüfung (§ 7 WaffG)erbracht werden.


Waffenrechtliche Bestimmungen 

Der Begriff „Führen“ im Sinne des Gesetzes beschreibt die Ausübung tatsächlicher Gewalt über einen Gegenstand außerhalb des befriedeten Besitztums.[118] In nachstehender Tabelle bezieht sich dieser Begriff allgemein auf das zugriffsbereite  Bereithalten einer Waffe. Dieses wird nur in Ausnahmefällen gestattet. Nach § 10 Abs. 4 WaffG wird die Erlaubnis zum  Führen einer Waffe durch einen Waffenschein erteilt, jedoch wird nicht für alle Waffen ein Waffenschein ausgegeben,  insbesondere nicht für Druckluftwaffen (Ausnahme: Druckluftwaffe zur Immobilisation von Tieren). Auch ist bei einem   ausgestellten Waffenschein trotzdem das Führen einer Waffe nicht an allen Orten zulässig. § 42 WaffG verbietet zum   Beispiel das Führen von Waffen jeder Art bei öffentlichen Veranstaltungen (es können aber in begründeten Fällen Ausnahmen   erteilt werden). Sportschützen dürfen ihre Waffe nicht „führen“, sondern nur (zum Schießstand oder Büchsenmacher) „transportieren“.



Waffengesetz (WaffG)

Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Wie werden Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes definiert? Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.